Parkordnung Arboretum Kalmthout
Diese Parkordnung gilt ab dem 01.01.2012 und ersetzt sämtliche vorherigen Reglements, die auf die Nutzung der Infrastruktur des Arboretum Kalmthout Anwendung finden.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1.1 Diese Parkordnung gilt für jeden, der sich in der provinzialen Parkanlage des Arboretum Kalmthout befindet, und regelt die Art und Weise, in der diese Anlage, nachfolgend Arboretum Kalmthout genannt, genutzt werden darf. Es wird davon ausgegangen, dass jeder beim Betreten des Arboretum Kalmthout die nachstehenden Regeln zur Kenntnis genommen hat. Die Parkordnung ist jederzeit auf unserer Website (www.arboretumkalmthout.be) oder am Empfang einzusehen.
Artikel 1.2 Durch den Erwerb einer Eintrittskarte und/oder das Betreten des Arboretum Kalmthout erklärt sich jeder Besucher mit der nachstehenden Parkordnung einverstanden.
Artikel 1.3 Der Verwaltungsrat des Arboretum Kalmthout kann diese Parkordnung ohne vorherige Benachrichtigung ändern. Die Geschäftsführung kann Ausnahmen hierzu gestatten.
Artikel 1.4 Die provinziale Parkanlage Arboretum Kalmthout steht der Bevölkerung für soziale, wissenschaftliche, kulturelle, touristische und Bildungsangebote zur Verfügung.
2. ZUTRITT ZUM ARBORETUM KALMTHOUT
Artikel 2.1 Arboretum Kalmthout darf nur während der angegebenen Öffnungszeiten betreten werden:
a) ab Mitte Januar bis Mitte Dezember von 10 bis 17 Uhr
b) darüber hinaus ist die Cafeteria, der Geschenk- & Buchshop und das Pflanzenzentrum wochentags von 10 bis 17 Uhr geöffnet
Die Öffnungszeiten sind am Haupteingang angebracht. Das Öffnen und Schließen der Eingangstore findet gemäß den festgelegten Öffnungszeiten der Anlage statt.
Artikel 2.2 Bei Notfällen und/oder besonderen Witterungsbedingungen haben Besucher die Anweisungen der Mitarbeiter zu befolgen und ist Arboretum Kalmthout berechtigt, die Anlage zu schließen. Besucher können in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein eventuelles Zutrittsverbot wird am Haupteingang angegeben.
Artikel 2.3 Außerhalb der gemäß Artikel 2.1 festgelegten Öffnungszeiten darf sich niemand in Arboretum Kalmthout aufhalten, mit Ausnahme von:
a) Personal und Mitarbeitern mit ihren Familien, die in Gebäuden und Nebengebäuden der Anlage wohnen
b) angestellten Wachdiensten
c) Beamten und Stellvertretern der Staatsgewalt in Ausübung ihrer Funktion
d) Geschäftsführung, Personal und Besuchern vermieteter Einheiten, sofern diese während der Schließzeiten zur Verfügung gestellt werden oder wenn sie im Dienstauftrag handeln
e) Hilfsdiensten
Artikel 2.4 Die Anlage darf nur nach Bezahlung des Eintrittsgelds betreten werden. Besucher müssen während ihres Besuches im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein und diese nach einmaliger Aufforderung vorzeigen.
Artikel 2.5 Der Garten ist ausschließlich für Fußgänger zugänglich (mit Ausnahme von Rollstühlen und Kinderwagen). Besuchern, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln und/oder Alkohol stehen oder diese bei sich führen, kann der Zutritt verweigert werden.
Artikel 2.6 Hunde sind gestattet, sind jedoch immer und überall kurz (höchstens 1,5 Meter) anzuleinen. Die Eigentümer oder Hüter sind in Übereinstimmung mit Artikel 1385 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches weiterhin verantwortlich für die Handlungen ihres Tieres. Hüter und Eigentümer von Hunden sind verpflichtet, Hundekot unverzüglich zu entfernen.
Artikel 2.7 Kinder (bis 12 Jahre) müssen immer in Begleitung eines Erwachsenen sein.
Artikel 2.8 Besucher mit Behinderungen, die für einen sicheren Besuch der Anlage eines Begleiters bedürfen, dürfen diese nur in Begleitung und unter der Verantwortung ihrer Begleitperson betreten. Diese Begleitperson hat freien Eintritt.
Artikel 2.9 Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen sind ausschließlich für den Privatgebrauch gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung möglich. Diese Erlaubnis muss auf Anfrage jederzeit vorgezeigt werden können.
Besucher können sich nicht auf ihr Recht am eigenen Bild für Aufnahmen (Bild, Ton, Film) berufen, die von oder im Auftrag von Arboretum Kalmthout gemacht wurden. Besucher, die mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sind, können ihren Einspruch am Schalter äußern.
3. BELÄSTIGUNGEN
Artikel 3.1 Menschenansammlungen, die den Zutritt oder den Durchgang zur Anlage behindern könnten, sind nicht gestattet.
Artikel 3.2 Die Besucher sind verpflichtet, die Verkehrs- und anderen Hinweise, die vom Personal des Arboretum Kalmthout oder von angestellten/ermächtigten Aufsehern angebracht oder kenntlich gemacht wurden, zu befolgen. Bei der Nutzung von Einrichtungen sind die Anweisungen, die angegeben sind oder von den Mitarbeitern mitgeteilt werden, zu befolgen.
Artikel 3.3 Es ist in der Anlage verboten, Werbung zu machen oder Dienstleistungen und/oder Artikel im Arboretumgarten, den Gebäuden oder auf dem Parkplatz ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung zu verkaufen.
Artikel 3.4 Es darf keine Musik und kein Lärm gemacht werden, der für andere Besucher störend ist. Lautsprecher und Megaphone dürfen ausschließlich vom Personal von Arboretum Kalmthout benutzt werden, um dem Publikum Anweisungen zu geben.
Artikel 3.5 Um Verschmutzung zu vermeiden und im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung ist es verboten, Essensreste welcher Art auch immer, Papier, Flaschen und andere Gegenstände in das Wasser/in den Garten zu werfen. Auch in anderen Einrichtungen der Anlage dürfen keine Abfälle hinterlassen werden. Jeglicher Abfall ist in die dafür vorgesehenen Müllbehälter zu werfen.
Artikel 3.6 Es ist verboten:
a) andere Besucher durch welches Verhalten auch immer zu belästigen;
b) unsittliche Handlungen auszuführen;
c) Alkohol übermäßig zu konsumieren, Drogen zu besitzen, zu konsumieren oder mit ihnen zu handeln;
d) (Spielzeug-) Waffen oder andere gefährliche oder störende Gegenstände mitzuführen;
e) Veröffentlichungen oder Ankündigungen welcher Art auch immer zu plakatieren oder Broschüren zu verteilen, sofern keine Erlaubnis erteilt wurde;
f) Handelsgeschäfte welcher Art auch immer durchzuführen, sofern keine Erlaubnis erteilt wurde;
g) die Fußwege zu verlassen;
h) Sport und andere Freizeitaktivitäten (Ballspiele, Fahrradfahren, joggen usw.) auszuüben;
i) Tiere zu füttern;
j) im Freien zu urinieren.
Artikel 3.7 Picknicken ist ausschließlich auf der Terrasse und in der Cafeteria gestattet, im Arboretumgarten selber ist dies verboten. Bei einem Picknick herrscht Konsumpflicht.
4. BEPFLANZUNGEN
Artikel 4.1 Es ist nur erlaubt, die Rabatte vorsichtig zu betreten, um das Namensschild einer Pflanze zu lesen. Dabei darf die umgebende Bepflanzung nicht beschädigt werden.
Artikel 4.2 Es ist nicht erlaubt, Namensschilder von Pflanzen (vorübergehend) zu versetzen oder zu entfernen.
Artikel 4.3 Es ist verboten, Pflanzen zu entfernen, Blumen zu pflücken, Triebe und Zweige abzubrechen oder die Bepflanzungen und Bäume im Allgemeinen zu beschädigen oder zu zerstören. Zudem ist es verboten, Saatgut zu sammeln. Bei Zuwiderhandlungen wird Strafanzeige erstattet.
Artikel 4.4 Es ist erlaubt, im Herbst Blätter, die auf den Boden gefallen sind, aufzuheben. Es ist hingegen verboten, Blätter zu pflücken.
5. VERANTWORTUNG UND SCHADENSMELDUNG
Artikel 5.1 Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Geschäftsführung von Arboretum Kalmthout kann für keinerlei Schäden an der Gesundheit und für keinerlei Sachschäden haftbar gemacht werden, die aufgrund des Besuchs entstehen. Ebenso wenig kann sie für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichem Eigentum haftbar gemacht werden.
Artikel 5.2 Die Geschäftsführung von Arboretum Kalmthout übernimmt keine Haftung für Ereignisse und Umstände, die Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten zuzurechnen sind, die nicht von Arboretum Kalmthout selber organisiert wurden beziehungsweise nicht unter seine Verantwortung fallen. (Haftungsausschluss für Besucher von Veranstaltungen auf dem Gelände)
Artikel 5.3 Vorbehaltlich der Anerkennung der vorstehenden Bestimmungen ist es dem Sekretariat zu melden, falls man dennoch Schäden verursacht haben sollte. Sollte man während des Besuchs selber Schaden erlitten haben, bitten wir, uns dies ebenfalls vor dem Verlassen zu melden. Sollte man selber Zerstörungen oder Beschädigungen während des Besuchs feststellen, bitten wir, uns dies ebenfalls vor dem Verlassen zu melden.